Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

1. ALLGEMEINES

Unsere AGB sind Bestandteil jedes zwischen uns mit Unternehmern abgeschlossenen Vertrages. Ihre Geltung wird auch im Voraus für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte vereinbart, ohne dass es bei Abschluss der zukünftigen Verträge einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Sie werden bei Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Vorformulierte Wareneingangs- oder Abnahmevorbehalte des Kunden gelten als nicht erfolgt. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des CISG.

2. ANGEBOTE

Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Qualität, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.

3. ANNAHME

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder ihnen durch Übersendung der Ware und Rechnung entsprochen ist.

4. LIEFERUNG UND VERSAND

Die Lieferung unserer Ware erfolgt nach Geschäftslage unverzüglich oder nach schriftlich vereinbarten Lieferfristen. Werden verbindlich vereinbarte Lieferzeiten überschritten, so kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Bei Lieferungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beschleunigt ausgeführt werden, sind wir berechtigt, den Kunden mit den sich ergebenden Mehrkosten zu belasten. Unvorhergesehene Umstände, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, Betriebsstörungen jeglicher Art, aber auch Streik und Aussperrung befreien uns für die Dauer und den Umfang der Störung von unserer Lieferungs- und Leistungspflicht und berechtigen uns, evtl. Mehrkosten zu berechnen. Wird durch die o. a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer jeweiligen Verpflichtung frei. Bei staatlichen oder behördlichen Maßnahmen, insbesondere Erhöhung von Steuern und Zöllen, sind wir berechtigt, während der Laufzeit eines Vertrages die vereinbarten Preise mit sofortiger Wirkung entsprechend zu erhöhen. Erhöhen sich wegen der vorstehend in Ziff. 4.Satz 4 und 5 aufgeführten Ereignisse die Erstehungskosten, so können wir den Kaufpreis entsprechend anheben oder Preiserhöhungen, die unsere Vorlieferer aufgrund solcher Ereignisse vornehmen, weitergeben. Lehnt der Kunde eine Preiserhöhung ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die auch für die Berechnung maßgebende Maß- und Gewichtsfeststellung erfolgt in unseren Betriebsstätten. Alle Waren reisen auf Gefahr des Kunden, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt und Schuldner der Branntweinsteuer ist. Die Wahl des Versandweges und Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Kunden zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei frachtfreier Lieferung gehen Erhöhungen der Frachtsätze zu Lasten des Kunden.

5. ZAHLUNG

Unsere Rechnungen sind – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – sofort netto Kasse zahlbar. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag so zu zahlen, dass dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware eingeht. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Zahlungen sind nur an uns unmittelbar zu leisten. Unsere Vertreter, Reisenden usw. sind zum Inkasso nur befugt, wenn sie mit besonderer schriftlicher Vollmacht ausgestattet sind. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden alle uns gegen den Kunden noch zustehenden Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Gegenüber unseren Forderungen kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden; im Übrigen ist ein Zurückbehaltungs- sowie ein Aufrechnungsrecht ausgeschlossen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden, unser Eigentum. Alle Forderungen aus der Veräußerung aus von uns gelieferten Waren tritt der Kunde mit allen Nebenforderungen zur Sicherheit der Forderungen nach Satz. 1 schon jetzt an uns ab. Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, ist er ermächtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und jegliche Abtretungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter (Pfändungen, Beschlagnahmungen, Wegnahmen usw.) auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die uns abgetretenen Warenforderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkenntnis berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörenden Sachen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Ware im Verhältnis des Fakturen-Wertes unserer Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns mit dem Kunden einig, dass dieser uns im Verhältnis des Fakturen-Wertes der so untergegangenen Ware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Die Vorausabtretung nach Ziff. 6. Satz 2 gilt nur in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, wenn sie nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren weiterveräußert wird. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl selbst freigeben oder deren Freigabe veranlassen.

7. RÜCKTRITT

Nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn eine Änderung bei der Firma oder Person des Kunden eintritt, die nach unserer Beurteilung den Vertrag gefährden könnte, oder die Kreditwürdigkeit des Kunden nach unserem Ermessen zweifelhaft erscheint. Wir sind berechtigt, in jedem Falle, die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung offenstehender Forderungen abhängig zu machen und alle geschuldeten Beträge, als fällig zu erklären. Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz gelten alle gewährten Rabatte rückwirkend als nicht gegeben und der Anspruch auf Rückvergütung gilt nachträglich als nicht vereinbart. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder verfügt er unzulässigerweise über die Ware, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Lieferung einstellen.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn sie nicht unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit untersucht und hierbei erkennbare Mängel unverzüglich angezeigt worden sind. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung des Wareneingangs nicht erkennbar war. Unterlässt er die Untersuchung, so kann er sich auf die mangelnde Erkennbarkeit nicht berufen. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns unter Beifügung einer in Gegenwart eines mit uns abgestimmten Zeugen entnommenen Probe (bei Flüssigkeitsprodukten von einem halben Liter) schriftlich angezeigt werden; auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden Muster und Proben gelten hinsichtlich Zusammensetzung und Eigenschaften nur als annähernd und stellen unverbindliche Anschauungsunterlagen dar, es sei denn, die Verbindlichkeit ist ausdrücklich vereinbart. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch unverbindlich.

9. ERLAUBNISSE

Mit der Bestellung verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung erklärt der Kunde, auch ohne ausdrückliche Bestätigung, Inhaber aller zoll- und steuerrechtlicher Erlaubnisse zu sein, die uns zu seiner Belieferung im Steueraussetzungsverfahren berechtigen. Jede Änderung dieser Erlaubnisse teilt uns der Kunde unverzüglich mit. Der Kunde stellt uns von jeglichen Inanspruchnahmen durch die Behörden und Dritte frei, wenn der Inhalt seiner Bestätigung unzutreffend ist. Die Freistellung umfasst auch Rechtsberatungs- und -verfolgungskosten. Auf Verlangen stellt uns der Kunde Sicherheit bis zur Höhe unserer etwaigen Haftungsverpflichtung. Der Kunde wird uns jeden weiteren durch eine unzutreffende Bestätigung entstehenden Schaden ersetzen. Alle von Behörden eines EU-Mitgliedstaates an uns erhobenen Steuern, Zölle und Sanktionen, die aufgrund einer nicht korrekten Klärung des EVDs oder anderer nationaler oder europäischer Regularien, Gesetze und Verordnungen verursacht werden, gehen zu Lasten des Käufers.

10. HAFTUNG
Unsere Haftung bei der Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhte auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten umfasst nicht den Ersatz vertragsuntypischer, nicht vorhersehbarer Schäden. Vorstehendes gilt auch bei Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

11. ABTRETUNG

Die Rechte des Kunden aus Verträgen mit uns sind nicht abtretbar. 12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungspflichten und etwaige Streitigkeiten aus Verträgen mit uns ist Ludwigshafen.

Stand: September 2018